Gemäß des Gesetzes Nr. 78/2006 vom 04. April 2006, sind alle neu entstandenen Gebäude (für die eine Wohnlizenz beantragt wird), unabhängig von ihrem Standort, ab Januar 2009 dazu verpflichtet, ein Energiezertifikat zu beantragen und Energiesparmaßnahmen vorzunehmen, wie z. B. Solarzellen für das Aufheizen des Wassers und der Wohnräume zu installieren.